AGB
§ 1. Allgemeines Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen klicktronic.at und dem Kunden schriftlich vereinbart worden sind. Klicktronic.at ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.
§ 2. Vertragsschluss Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten und durch Anklicken des Buttons ‚OK – Bestellung senden‘ im abschließenden Schritt des Bestellprozesses geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Der Kaufvertrag kommt mit unserer Auslieferungsbestätigung oder Lieferung der Waren zustande. Sollten Sie binnen 2 Wochen keine Auslieferungsbestätigung oder Lieferung von uns erhalten, sind Sie nicht mehr an Ihre Bestellung gebunden.
§ 3. Lieferung und Zahlung Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von Klicktronic.at sind im Bestellformular näher ausgewiesen. Im allgemeinen setzt die Lieferfrist mit dem Zahlungseingang des vertraglich festgelegten Betrages auf dem von Klicktronic.at angegebenen Konto ein. Sie wird verlängert, wenn Hindernisse eintreten, die Klicktronic.at nicht zu vertreten hat oder die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Die Lieferzeit ist abhängig von der Verfügbarkeit einer Ware und der gewählten Art der Bezahlung. Angaben zur Lieferzeit sind stets unverbindlich, erfolgt aber in der Regel sofort nach gebuchtem Zahlungseingang. Mit der Lieferung wird die deutsche Post, ein Paketdienst oder eine Spedition beauftragt. Transportschäden sind gegenüber dem Überbringer anzuzeigen/protokollieren und uns innerhalb von 24 Stunden mitzuteilen. Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Rechnung des Kunden. Alle Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer ab Betriebssitz von Klicktronic.at. Kosten für Transporte, Verpackung oder Versicherung werden gesondert berechnet. Es bleibt uns vorbehalten, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Von unseren Kunden gewünschte Sonderversendungsformen werden mit ortsüblichem Zuschlag berechnet. Zahlungen erfolgen i.d.R. per Vorkasse oder gegen Nachnahme. Bestellungen aus dem Ausland werden nur gegen Vorkasse angenommen und abgewickelt. Bei Lieferungen auf Rechnung ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort nach Püfung der Ware ohne jeden Abzug zu zahlen. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Klicktronic.at. Zahlt ein Käufer nicht, so entstehen Klicktronic.at durch die direkt nach der vertraglichen Vereinbarung eingeleitete Versandfähigkeit der Ware zusätzliche Verpackungs- und Lagerkosten in Höhe von 3 % des Kaufpreises bis max. 20,00€ , die der Käufer zu tragen hat. Bei Verkäufen über das ebay-Portal entstehen Klicktronic.at bereits beim einstellen der Ware Angebotsgebühren. Eine Nichtzahlung des Rechnungsbertrages führt hier zu hohem Verwaltungsaufwand der dem Kunden je nach Aufwand der geleisteten Verwaltungstätigkeit bis max. 20,00 € in Rechnung gestellt. Wurde für den Zeitpunkt der Zahlung ein Termin vertraglich vereinbart, so ist dieser maßgeblich. Bei Verkäufen über das ebay-Portal gelten die dort per email vereinbarten Vertragsgegenstände und diese AGB.
§ 4. Lieferzeiten Ware, die am Lager ist (für Beförderungsprobleme haften wir nicht) kommt i.d.R sofort nach Zahlungseingang spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen zum Versand. Ist die Ware bei Bestellung nicht vorrätig, bemühen wir uns um schnellstmögliche Lieferung. Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den o. g. Gründen ist der Käufer berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf hinsichtlich der im Vertrag befindlichen Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten. Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf Unvermögen des Herstellers oder unseres Zulieferers, so können sowohl wir als auch der Käufer vom Vertrag zurücktreten, sofern der vereinbarte Liefertermin um mehr als 2 Monate überschritten ist. Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung, auch solche, die bis zu Rücktritt vom Vertrag entstanden sind, sind ausgeschlossen. Es sei denn, daß ein gesetzlicher Vertreter von Klicktronic.at vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
§ 5. Widerrufsrecht
Der Kunde hat innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware das Recht, seine Willenserklärung auf Abgabe der Bestellung zu widerrufen. Eine Begründung des Widerrufs ist nicht erforderlich. Der Widerruf hat schriftlich oder auf einem anderweitigen dauerhaften Datenträger (z. B. Telefax oder E-Mail) oder durch Rücksendung der bestellten Ware an Klicktronic, Thaliastrasse 108, ecke Wurlitzerg. 1160 Wien, zu erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Im Falle eines Widerrufs ist der Kunde verpflichtet, bereits erhaltene Ware unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von 7 Tagen an Klicktronic zurückzusenden. Die Rücksendung der Ware im Falle des Widerrufs geschieht auf Kosten und auf Gefahr von Klicktronic, wenn der Wert der zurückgesandten Ware über 40,00 EURO liegt oder eine andere als die bestellte Ware geliefert wurde. Ausgenommen von dieser Regelung sind Rücksendungen bei denen Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Die Versandkosten (Hinsendekosten) im Falle eines Widerrufs trägt der Kunde. Nach fristgerechtem Eingang des Widerrufs ist Klicktronic verpflichtet, nach Wahl des Kunden die Ware umzutauschen oder den Kaufpreis zurückzuerstatten. Sofern der Kunde die Verschlechterung, den Untergang oder eine anderweitige Unmöglichkeit der Rückgabe der Ware zu vertreten hat, ist er gegenüber Klicktronic zum Ersatz der Wertminderung oder des entstandenen Schadens verpflichtet. Eine Verschlechterung der Ware ist vor allem auch dann gegeben, wenn Zubehör fehlt oder die Ware nicht in unbeschädigter Originalverpackung zurückgeschickt wird. All dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann die Wertersatzpflicht vermieden werden, indem die Sache vom Kunden nicht wie von einem Eigentümer in Gebrauch genommen wird und dieser alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Ein Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht in den folgenden Fällen: – bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind; – bei der Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen; – bei der Lieferung von Büchern oder Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden oder einem Dritten entsiegelt worden sind; – bei Fernabsatzverträgen, die in der Form von Versteigerungen (§ 156 BGB) geschlossen werden; – bei preisreduzierte Ware und anläßlich von Sonderverkaufsaktionen. Premiere Abos mit Receiverbestellung (Premiere Bundles) sind grundsätzlich von dem Widerrufsrecht ausgeschlossen, weil es sich hier um einen Vertragsabschluss mit der Premiere Fernsehen GmbH handelt und somit die Premiere AGB´s Gültigkeit haben ! Vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind die Pre-Paid Smardkarten, Pre-Paid-Abos oder Pay-TV Abonnements, auch wenn Receiver oder Module mitgeliefert wurden. Hier gelten die AGBs der Programmanbieter.
§ 6. Gewährleistung Klicktronic.at gewährleistet, daß die verkaufte Ware wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wurde Neu und zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat. Die Dauer der Gewährleistung beträgt zwei Jahre bei Neuwaren. Einige Hersteller geben eine freiwillig längere Garantie (Herstellergarantie) von 3 – 5 Jahren die natürlich an den Kunden weitergegeben wird. Bei gebrauchten Rest- und Sonderposten beträgt die Dauer der Gewährleistung sechs Monate. Sie beginnt mit dem Zugang der Ware beim Kunden. Bei Eintreffen hat der Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Im Falle offener Mängel müssen diese innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung schriftlich bei uns gemeldet werden. Für nicht offensichtliche Mängel gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Anderenfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel. Die Gewährleistung beträgt 6 Monate ab Auslieferung. Bei Reklamationen muß das Kaufdatum mit einer Rechnung nachgewiesen werden. Der reklamierte Artikel muß zusammen mit einer Kopie der Rechnung, ausreichend frankiert, eingeschickt werden. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind weiter: – Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden; – schlechte Empfangsqualität durch ungünstige Empfangsbedingungen oder durch mangelhafte Antennen; – Beeinträchtigung des Empfangs und Betriebs durch äußere Einflüsse; – Nachträgliche Änderungen der Empfangsbedingungen; – Schäden durch höhere Gewalt z.B. Blitzschlag; – Schäden durch ausgelaufene bzw. die Verwendung ungeeigneter Batterien; – Schäden durch unsachgemäße Behandlung von Abtastnadeln. Schadenersatzansprüche wegen Mängel der Sachen sind ausgeschlossen, es sei denn, dass Klicktronic.at die Mängel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat oder schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper entstanden sind. Klicktronic.at hat während der Gewährleistungspflicht das Recht auf kostenlose Nachbesserung. Ein teilweiser oder vollständiger Austausch des Artikels ist zulässig. Werden Mängel innerhalb angemessener Frist nicht behoben, so hat der Käufer Anspruch auf Minderung oder Rücktritt. Alle von uns gelieferten CI – Module sind vom Umtausch ausgeschlossen, da dies Datenträger sind und wir nicht überprüfen können, ob am Modul manipoliert worden ist. Bei Manipulationen an Modulen erlischt deshalb auch sofort die Garantie. § 7. Teillieferungen Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für Sie zumutbar ist. Zusätzliche Versandkosten entstehen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
§ 8. Eigentumsvorbehalt Die von uns verkauften Gegenstände und Anlagen bleiben Eigentum von Klicktronic.at bis zur Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung gegen den Kunden zustehender Ansprüche. Während dieser Zeit dürfen die Gegenstände weder weiter veräußert, vermietet, verliehen, verändert oder verschenkt, noch innerhalb der Gewährleistungspflicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden. Der Kunde darf, soweit und solange der Eigentumsvorbehalt besteht, Waren oder aus diesen hergestellte Sachen ohne Zustimmung von Klicktronic.at weder zur Sicherung übereignen noch verpfänden. Abschlüsse von Finanzierungsverträgen (z.B. Leasing), die die Übereignung der Vorbehaltsrechte von Klicktronic.at einschließen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Klicktronic.at, sofern nicht der Vertrag das Finanzierungsinstitut verpflichtet, den Klicktronic.at zustehenden Kaufpreisanteil unmittelbar an diese zu zahlen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Klicktronic.at in den Grenzen der §§ 503 Abs. 2, 498 Abs. 1 BGB zum Rücktritt und zur Rücknahme der Ware berechtigt. § 9. Haftungsausschluss Diese Webseiten und die darin enthaltenen Beschreibungen und Preisangaben werden von uns mit grösster Sorgfalt zusammengestellt. Trotzdem können wir eine Haftung für eventuelle Tippfehler, technische Änderungen an den Waren oder für die anhaltende Lieferfähigkeit aller Waren nicht übernehmen. Wir liefern immer die aktuellen Modelle und Baureihen aus. Die Hersteller behalten sich das Recht vor, Modifizierungen und Änderungen der Ware ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Technische Angaben in unserem Shop sind ohne Gewähr. Im Falle einer Nichtverfügbarkeit behalten wir uns das Recht vor den Vertrag zu lösen. In diesem Fall wird der Käufer unverzüglich von uns informiert. § 10. Datenspeicherung Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, daß die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. § 11. geltendes Recht Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen. Es gilt Österreichisches Recht.
§ 12. Geltungsbereich Für die Geschäftsbeziehungen zwischen Klicktronic, Thaliastrasse 108, 1160 Wien, Vertretungsberechtigter: Michael Klein und dem Kunden gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen erkennt Klicktronic nicht an und widerspricht ihnen hiermit ausdrücklich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur gültig, wenn Klicktronic ausdrücklich und schriftlich zustimmt.
§ 13. Schlussvereinbarung Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt. Dieser Vertrag bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit nicht der Schriftform da er über unser Onlinesystem bzw durch unsere Auftragsbestätigung geschlossen wird. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Die Rechte des Kunden aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.
Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen für das PREMIERE Abonnement 1. Leistungen der PREMIERE WORLD GMBH & CO. KG (im Nachfolgenden PREMIERE genannt) Premiere stellt dem Abonnenten das mit dem Abonnementvertrag bestellte Programmangebot nach Maßgabe dieser Bedingungen zur Verfügung. Der Abonnent ist mit Abschluss eines Abonnementvertrages auch berechtigt, die von Premiere zusätzlich angebotenen PREMIERE DIREKT Programme gegen ein gesondertes Entgelt zu nutzen.Premiere behält sich vor, das Programmangebot, die einzelnen Kanäle sowie die Nutzung der einzelnen Kanäle zum Vorteil des Abonnenten zu ergänzen, zu erweitern oder in sonstiger Weise zu verändern. Der Abonnent benötigt zum Empfang des Programmangebotes einen als „geeignet für Premiere“ gekennzeichneten Digital-Receiver. Der Digital-Receiver kann von Premiere oder im Fachhandel erworben werden. Der Erwerb ist nicht Gegenstand dieses Abonnementvertrages. Premiere überlässt dem Abonnenten während der Laufzeit des Vertrages die zum Empfang erforderliche Smartcard und, wenn technisch erforderlich, ein zum Digital-Receiver des Abonnenten passendes CICAM. Empfängt der Abonnent das Fernsehsignal über das Kabelnetz eines Kabelnetzbetreibers, wird ihm die Smartcard entweder von Premiere oder dem Betreiber der jeweiligen digitalen Kabelplattform überlassen. Im letzten Fall liegen die Vertragsbedingungen des jeweiligen Betreibers der digitalen Kabelplattform gesondert bei. Die Smartcard bzw. das CICAM bleiben Eigentum von Premiere (oder ggfs. Eigentum des Betreibers der digitalen Kabelplattform). Premiere ist berechtigt, zu beliebigen Zeiten die auf der Smartcard bzw. dem Digital-Receiver gespeicherten Daten per Rückkanal über den Digital-Receiver abzurufen. Die dabei anfallenden Telefongebühren (in der Regel eine Einheit im Ortstarif) werden im Rahmen der Telefonabrechnung vom Abonnenten getragen. Der Abonnent ist zur Sicherstellung dieser Datenabfrage verpflichtet. Nach Erstinstallation des Digital-Receivers ist dieser zumindest im Stand-by Betrieb zu halten und der permanente Anschluss des Digital-Receivers an den Kabelanschluss bzw. die Satellitenempfangsanlage und den Telefonanschluss sicherzustellen. Premiere behält sich vor, Software und/oder Hardware der Smartcard oder einem überlassenen CICAM oder darauf gespeicherte Daten jederzeit kostenfrei zu aktualisieren. Premiere ist berechtigt, die zum Empfang des Programmangebotes sowie dessen Ergänzung oder Änderung erforderliche Software auf den Digital-Receiver des Abonnenten aufzuspielen oder dort vorhandene Software zu ergänzen oder zu ändern. 2. Obliegenheiten, allgemeine Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Abonnenten Dem Abonnenten obliegt die Bereitstellung eines als „geeignet für Premiere“ gekennzeichneten Digital-Receivers, eines digitalen Kabe-lanschlusses oder einer digitaltauglichen Satellitenempfangsanlage, mit denen das Programm von Premiere empfangen werden kann, sowie der zum Empfang des Premiere Programms über den Digital-Receiver notwendigen Endgeräte (TV, VCR etc.). Ferner obliegt ihm die Einrichtung einer persönlichen Geheimzahl gemäß der dem Digital-Receiver beiliegenden oder mit dem Abonnement überlassenen Gebrauchsanweisung. Der Empfang des Premiere Programms darf nur mit einem als „geeignet für Premiere“ gekennzeichneten und von Premiere hierfür zugelassenen Digital-Receiver über den Kabelanschluss oder die Satellitenempfangsanlage des Abonnenten zur eigenen privaten Nutzung erfolgen. Der Abonnent ist nicht berechtigt, die Smartcard oder das CICAM Dritten zu überlassen (auch nicht zu Reparaturzwecken) oder die Smartcard oder das CICAM zum Empfang des Programmangebotes über einen Kabelanschluss bzw. eine Satellitenempfangsanlage außerhalb seines privaten Haushalts zu verwenden. Die Smartcard oder das CICAM dürfen nicht zum Empfang des Programmangebotes außerhalb des offiziellen Verbreitungsgebiets von Premiere (derzeit Österreich und Österreich) genutzt werden. Der Abonnent ist nicht berechtigt, Eingriffe in die Software oder Hardware an dem von ihm zum Zwecke des Empfanges verwendeten als „geeignet für Premiere“ gekennzeichneten Digital-Receivers oder der Smartcard bzw. des CICAM vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen. Der Abonnent ist verpflichtet, die Maßgaben des Jugendschutzes einzuhalten. Insbesondere muss der Abonnent hierzu sicherstellen, dass die digitale Vorsperre nicht durch unzulässige Maßnahmen aufgehoben wird und dass kein Unbefugter Zugang zu seinem persönlichen PIN-Code hat. Der Abonnent darf Jugendlichen unter 18 Jahren keinen Zugang zu vorverschlüsselten Filmen gewähren. Der Abonnent ist verpflichtet, Premiere über alle Schäden an Smartcard oder CICAM oder deren Verlust unter den bekannt gegebenen Telefonnummern unverzüglich zu unterrichten. Die gleiche Pflicht trifft ihn, wenn sonstige Empfangsstörungen auftreten und diese länger als drei Tage andauern. Nach Beendigung des Vertrages ist der Abonnent verpflichtet, die Smartcard und das CICAM auf eigene Kosten und Gefahr innerhalb von zwei Wochen an Premiere zurück zu senden. Eine nach Vertragsabschluss eintretende Änderung der Anschrift des Abonnenten ist Premiere unverzüglich mitzuteilen. Bei Änderung des Kontos oder der Bank- bzw. gegebenenfalls Kreditkartenverbindung hat der Abonnent Premiere hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und unaufgefordert eine entsprechende Einzugsermächtigung zu erteilen. 3. Zahlungstermine Die festgelegten monatlichen Gebühren zahlt der Abonnent im Voraus an Premiere. Die Gebühren für die abgerufenen PREMIERE DIREKT Programme werden zum Bestellzeitpunkt des jeweiligen Programms zur Zahlung fällig. Der Abonnent haftet in voller Höhe für die Gebühren der PREMIERE DIREKT Programme, die unter seiner Geheimzahl bestellt wurden, solange er diese persönliche Geheimzahl nicht gegenüber Premiere gesperrt hat. Bei telefonischer Bestellung der PREMIERE DIREKT Programme ist Premiere berechtigt, für den Bestellvorgang Gebühren zu erheben. Für die Bereitstellung weiterer Angebote und Dienstleistungen von Premiere durch interaktive Nutzung des Rückkanals gelten die jeweils gesonderten Bedingungen. Die Zahlungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung, insbesondere der Abonnementgebühren sowie der PREMIERE DIREKT Gebühren sind im Banklastschriftverfahren und gegebenenfalls per Kreditkarte möglich. Wird eine Banklastschrift durch einen vom Abonnenten zu vertretenden Umstand zurückgerufen, kann Premiere vom Abonnenten den Ersatz der entstandenen Kosten verlangen. Die unaufgeforderte Rückgabe der Smartcard oder des CICAM vor Ablauf des Abonnements entbindet den Abonnenten nicht von der Zahlung der vereinbarten monatlichen Gebühren. Die Zahlungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung, insbesondere der Abonnementgebühren sowie der PREMIERE DIREKT Gebühren sind im Banklastschriftverfahren und gegebenenfalls per Kreditkarte möglich. Wird eine Banklastschrift durch einen vom Abonnenten zu vertretenden Umstand zurückgerufen, kann Premiere vom Abonnenten den Ersatz der entstandenen Kosten verlangen. Die unaufgeforderte Rückgabe der Smartcard oder des CICAM vor Ablauf des Abonnements entbindet den Abonnenten nicht von der Zahlung der vereinbarten monatlichen Gebühren. Premiere kann die vom Abonnenten monatlich zu zahlenden Beträge erhöhen. Eine Erhöhung darf jährlich nur einmal erfolgen und muss mindestens drei Monate im Voraus angekündigt werden. Sobald sich die monatlichen Gebühren (ohne MwSt.) um mehr als zehn Prozent erhöhen, ist der Abonnent berechtigt, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung außerordentlich mit einer Frist von einem Monat schriftlich zu kündigen. 4. Leistungsstörungen / Haftung / Rücktritt Kann Premiere aus Gründen höherer Gewalt oder aus sonstigen, weder von Premiere noch vom Abonnenten zu vertretenden Umständen oder wegen einer Sendestörung dem Abonnenten das Programm überhaupt nicht oder nur mit erheblichen Einschränkungen zur Verfügung stellen, so gilt Folgendes: Wird die Unterbrechung innerhalb von 72 Stunden behoben, so haftet Premiere für den Programmausfall nicht. Dauert die Unterbrechung länger als 72 Stunden, so ruht ab der 73. Stunde die Pflicht zur Zahlung der Abonnementgebühren durch den Abonnenten und die Pflicht zur Lieferung des Programms durch Premiere bis zu ihrer Behebung. Ansprüche des Abonnenten auf Schadensersatz wegen einer Pflichtverletzung von Premiere bestehen, außer bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur dann, wenn Premiere grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bei jeder Form von Verschulden. Premiere haftet nicht für mögliche Schäden, die dem Abonnenten durch den Betrieb oder die Installation eines Digital-Receivers entstehen, den er nicht von Premiere bezogen hat. Ist der Abonnent mit der Zahlung der Abonnementgebühren in Höhe von mindestens einer monatlichen Gebühr oder mit sonstigen Zahlungsverpflichtungen im Rückstand, so kann Premiere bei Fortdauer der Zahlungsverpflichtung die Sehberechtigung entziehen und/oder die Inanspruchnahme weiterer Leistungen (z.B. PREMIERE DIREKT Programme) verweigern. Das Recht zur fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs oder aus einem anderen wichtigen Grund bleibt unberührt. Kündigt Premiere das Abonnement nach entsprechender Abmahnung im Fall sonstiger Leistungspflichtverletzungen des Abonnenten oder Fristsetzung zur Nacherfüllung im Fall des Zahlungsverzuges, ist der Abonnent zur Zahlung eines pauschalierten Schadenersatzes statt der Leistung in Höhe der Abonnementgebühren für die vertragliche Restlaufzeit abzüglich einer fünf prozentigen Abzinsung verpflichtet. Den Parteien bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ein höherer, niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. Smartcard und CICAM sind nach fristloser Kündigung unverzüglich vom Abonnenten zurückzugeben. Im Fall einer während des Gewahrsams des Abonnenten eingetretenen und von ihm zu vertretenden Beschädigung, oder bei von ihm zu vertretenden Untergang der Smartcard oder des CICAM, hat der Abonnent Schadenersatz zu leisten. Die Haftung für Vertragsverletzungen von Premiere und des Abonnenten richten sich im Übrigen nach den sonstigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. 5. Datenschutz Hinsichtlich des Datenschutzes finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz sowie der Rundfunkstaatsvertrag. Gesetzlich ist Premiere verpflichtet, dem Abonnenten für die Nutzung der PREMIERE DIREKT Programme eine summarische Abrechnung zu erstellen, die eine Einzelnutzung nicht erkennen lässt. Sofern der Abonnent den Nachweis über Einzelbuchungen wünscht, kann er dies schriftlich bei Premiere beantragen. Der Abonnent ist damit einverstanden, dass bei Rückkanalnutzung (Ziffer 1.5) Premiere die auf der Smartcard bzw. dem Digital-Receiver gespeicherten Daten zu Abrechnungszwecken elektronisch abfragt. 6. Vertragsdauer / Kündigung Der Vertrag hat eine Laufzeit von entweder zwölf oder 24 Monaten und verlängert sich automatisch um weitere zwölf Monate, wenn nicht jeweils sechs Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Aushändigung der Smartcard an den Abonnenten. Der Abonnent kann jederzeit auf ein umfangreicheres Programmpaket wechseln. Ein Wechsel auf ein kleineres Programmpaket ist dagegen nur zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit möglich. Verträge mit zwölf Monaten Laufzeit können um 24 Monate verlängert werden. Ab der Verlängerung gelten die Tarife für die jeweils verlängerte Laufzeit. Während der Laufzeit des Vertrages können gegebenenfalls EXTRAS zu den dann jeweils gültigen Bedingungen abonniert werden. Für EXTRAS gilt die Laufzeit von zwölf Monaten. EXTRAS können frühestens sechs Wochen vor Ablauf dieser Laufzeit auch einzeln schriftlich gekündigt werden. Andernfalls verlängern sie sich um weitere zwölf Monate. Die Kündigung der EXTRAS ist keine Verkleinerung des Programmpakets i.S.d. Ziffer 6.1. Mit Beendigung des Premiere Abonnementvertrages en-den auch die EXTRAS. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Eingang beim anderen Vertragspartner an. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Maßgabe der vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Premiere behält sich vor, bei einer Änderung/Umstrukturierung des Programmangebots die Abonnementgebühren abweichend von Ziffer 3.4 zu ändern. In diesem Fall ist der Abonnent/Premiere berechtigt, das Abonnement mit einer Frist von vier Wochen ab Bekanntgabe der geplanten Änderung zum Ende des auf die Bekanntgabe folgenden Quartals schriftlich zu kündigen. Klicktronic – geprüfter Online-Shop für alles aus der Welt der Sat- & Edv Unterhaltungstechnik Thaliastrasse 108, 1160 Wien, Österreich Telefon +43/ 660 6500 875 Telefax +43148636254
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